6.5 Zur Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beteiligten Bei E.________ sind auffallend die genauen Beobachtungen in seinen Erstaussagen 3 Stunden nach der Tat (z.B. C.________ als Rechtshänder erkannt, pag. 655 Z. 59; räumlich logische Darstellung mit dem um 180 Grad Gedrehtwerden, pag. 656 Z. 81 – 84; sieht einen kleinen Grössenunterschied in den Messern, wobei dasjenige von C.________ leicht grösser gewesen sei, was von A.________ bestätigt wird; erkennt die Messer als Klappmesser, die nicht einhändig bedienbar gewesen seien, pag. 657 Z. 144 f.; genaue Personenbeschreibungen, pag. 656 Z. 72 ff. und Z. 87 ff.).