__ gemachten Aussagen anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung miteinzubeziehen sind. Einleitend sind deshalb einige Bemerkungen zur allgemeinen Glaubhaftigkeit der Aussagen der Beteiligten anzubringen (E. 6.5). Im Rahmen der zu beantwortenden Fragen wird anschliessend en détail auf die einzelnen Aussagen eingegangen (E. 6.6 – 6.12).