Die Kammer geht etwas anders vor und stellt die entscheidenden Beweisfragen im Zusammenhang mit dem angeklagten und bestrittenen Sachverhalt an den Anfang der Beweiswürdigung. Folgende Fragen zum Sachverhalt sind in diesem Verfahren zu beantworten (siehe nachfolgende E. 6.6 – 6.12): - Was wollten die beiden Beschuldigten in der Wohnung von E.________? - Wussten sie insbesondere, ob E.________ zuhause sein würde? - Von welchem Ablauf des Geschehens ist auszugehen, nachdem E.________ die Türe geöffnet hatte bis zum Zeitpunkt, als ihm die Flucht aus der Wohnung gelang?