6.3 Bestrittener Sachverhalt Die Vorinstanz unterteilte den Sachverhalt in fünf verschiedene Phasen: Vorgeschichte/Rollenverteilung, Vorfall im Domizil E.________, Messereinsatz, Ohrfeige, Rückfahrt und nahm dabei jeweils eine separate Beweiswürdigung vor. Die Kammer geht etwas anders vor und stellt die entscheidenden Beweisfragen im Zusammenhang mit dem angeklagten und bestrittenen Sachverhalt an den Anfang der Beweiswürdigung.