2. Die Zustimmungen zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. [Nummer]) und der erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten seien nach Ablauf der Frist durch die auftraggebende Behörde einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG und Art. 17 Abs. 4 i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). 3. Die Honorare der amtlichen Verteidiger sei gerichtlich zu bestimmen (Art. 135 StPO). B. C.________ I.