3. A.________ sei eine Entschädigung für seine Verteidigungskosten vor Obergericht gemäss Kostennote auszurichten. 4. Während der Probezeit sei Bewährungshilfe anzuordnen. 5. A.________ sei die Weisung zu erteilen, während der Probezeit die freiwillig begonnene ambulante Therapie bei Dr. H.________ fortzuführen. 6. Es sei keine Landesverweisung auszusprechen. 7. Die Ausschreibung von A.________ im Schengener Informationssystem sei nicht anzuordnen. 8. Die mit Strafbefehl vom 11.08.2016 bedingt ausgesprochene Geldstrafe sei nicht zu widerrufen. Rechtsanwältin D.________ stellte ihrerseits folgende Anträge: