1. A.________ sei schuldig zu sprechen: – des einfachen Raubs, begangen am 12.10.2016 z.N.v. von E.________; – des Hausfriedensbruchs, begangen am 12.10.2016 z.N.v von E.________ und – der Sachbeschädigung, begangen am 12.10.2016 z.N.v. K.________ und sei dafür zu verurteilen: – zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft und den angeordneten Ersatzmassnahmen. Die Probezeit sei auf von 2 Jahre festzusetzen. 2. Die Kosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Staat aufzuerlegen.