1. Der A.________ mit Urteil der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Emmental-Oberaargau vom 11.08.2016 für eine Geldstrafe 170 Tagessätzen zu CHF 30.00 gewährte bedingte Vollzug wird nicht widerrufen. 2. Die Probezeit wird um 2 Jahre verlängert. 3. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 400.00 werden A.________ auferlegt. III. [Festsetzung der amtlichen Entschädigung von Rechtsanwalt B.________] IV. Betreffend Zivilpunkt wird in Anwendung von Art. 41 OR sowie Art. 126 StPO erkannt: