verbunden mit der Weisung, längstens während der Dauer der Probezeit, mindestens aber solange therapeutisch indiziert, die begonnene ambulante Therapie bei Dr. H.________, AA.________, oder einer anderen geeigneten Fachperson weiterzuführen sowie unter Anordnung der Bewährungshilfe; 2. zu den anteilsmässigen Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren der Voruntersuchung von total CHF 10‘490.45 (Gebühren von CHF 9‘723.75 und Auslagen von