42 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD; Urteil mit Begründung; unverzügliche Mitteilung [gleichentags Dispositiv oder Information in Briefform vorab per Fax]) - dem Amt für Migration und Personenstand, Migrationsdienst (MIDI; Dispositiv vorab zur Information;