6.1 Folgende Gegenstände und Vermögenswerte werden gestützt auf Art. 69 StGB bzw. mit Einwilligung der Beschuldigten zur Vernichtung eingezogen: - 2 Schachteln mit Softair-Munition, 6mm Cal. 20G - 1 Landkarte Schweiz - 1 Blechschere - 1 Paket Kabelbinder schwarz (angefangen) - 1 Kaufquittung vom 3. November 2015 inkl. Registrierungsbestätigung vom 14. Januar 2016 für Flinte Baikal MP 18M-M, Kal 1:Schrot 12/76, beides unterzeichnet von Waffen-Paar, AS.________ (beides lautend auf M.________) - 1