5. Im Zivilpunkt verfügt wurde: 5.1 A.________ wird in Anwendung von Art. 41 und 49 OR sowie Art. 126 Abs. 1 Bst. a StPO verurteilt: 5.5.1 zur Bezahlung von CHF 444‘000.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin C.________ AG (Versicherungsgesellschaft); 5.5.2 zur Bezahlung von CHF 1‘500.00 Genugtuung an den Straf- und Zivilkläger K.________; soweit weitergehend wird die Zivilklage des Straf- und Zivilklägers K.________ in Anbetracht der unzureichenden Begründung auf den Zivilweg verwiesen (Art. 126 Abs. 2 Bst. b StPO); 5.5.3 zur Bezahlung von CHF 1‘000.00