3.4 der Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 15. Mai 2015 bis am 12. April 2016 in AE.________, O.________ U.________, V.________ und P.________ durch Verbringung einer Waffe in das 37 schweizerische Staatsgebiet ohne Berechtigung und Tragen derselben an öffentlich zugänglichen Orten ohne Waffentragbewilligung.