3.2 der Sachbeschädigung, begangen zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt kurz vor dem 12. April 2016 in Z.________ zum Nachteil des Bundesamts für Strassen; 3.3 der Widerhandlungen gegen das Ausländergesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 14. Mai 2015 bis am 12. April 2016 in AE.________, O.________, U.________, AF.________, AD.________, V.________, AG.________, AC.________ und P.________ durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt;