1. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz, angeblich begangen am 15. Mai 2015 in O.________ durch Wegwerfen von Abfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen, eingestellt wurde, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. 2. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 12. April 2016 in P.________ zum Nachteil von Q.________, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung. 3. A.________ schuldig erklärt wurde: 3.1 des Raubes, mehrfach begangen wie folgt: