Weiter kann der Aktenumfang in casu in Bezug auf die angefochtenen Punkte als durchschnittlich bezeichnet werden und es sind weder besondere prozessuale noch materiell-rechtliche Schwierigkeiten vorhanden. Der geltend gemachte Zeitaufwand von 28.5 Stunden wird deshalb um 5 Stunden auf 23.5 Stunden gekürzt. Weiter werden die in der Honorarnote ausgewiesenen 209 Kopien nur mit CHF 0.40 entschädigt (vgl. Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts vom 25. November 2016, Ziff.