für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren. Sie wird so belassen, wie sie im Laufe des erstinstanzlichen Verfahrens bestimmt wurde (vgl. dazu Bst. A/Ziff. IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs; pag. 2067). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern aufgrund seiner