33 Straftaten zweier Beschuldigter auseinanderzusetzen. Sechs Monate für die Erstellung der Urteilsbegründung (Eingang beim Obergericht 12. Oktober 2018) sind sicher lang, aber nicht völlig überrissen. Die oberinstanzliche Verhandlung wurde schliesslich mit Verfügung vom 7. Dezember 2018 angesetzt. Ein früherer Verhandlungstermin als der 7. Juni 2019 war angesichts der vollen Agenda der 2. Strafkammer nicht möglich.