Nach den einleitenden Bemerkungen und vor dem Hintergrund, dass für ein volles Geständnis praxisgemäss höchstens ein Rabatt im Umfang von einem Drittel der Tatverschuldensstrafe gewährt wird und Vorstrafen demgegenüber eine Straferhöhung im Umfang von bis zu 50% nach sich ziehen können, kann auch der Berechnung der Verteidigung im Berufungsverfahren nicht gefolgt werden. Aus Sicht der Kammer messen sowohl die Vorinstanz als auch die Verteidigung (im Berufungsverfahren) dem vorliegend einzig massgebenden Geständnis im Fall «O.________» eine allzu grosse Bedeutung zu. Es ist zu berücksichtigten, dass im Fall «O.____