Im Fall «U.________» ist von einer Einzelstrafe von 24 Monaten auszugehen, beging der Beschuldigte dieses Delikt doch alleine. Entgegen der Auffassung der Verteidigung ist es nicht angezeigt, diese Einzelstrafen ausnahmsweise «nur» mit dem Faktor ½ zu asperieren. Auch wenn die Banküberfälle in U.________, V.________ und P.________ in Bezug auf die Vorbereitung und Durchführung mit dem Raub in O.________ absolut vergleichbar sind, stellen all diese Taten – wie von der Staatsanwaltschaft in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung zu Recht vorgebracht – komplett eigenstände Delikte dar.