_]) und danach beim jeweiligen Überfall ausser in U.________ zu zweit die Schalterhalle betreten und das Bankpersonal mit vorgehaltenen Softair-Pistolen eingeschüchtert (pag. 788 [betr. U.________]; pag. 297 ff. [betr. V.________]; pag. 435 f. [betr. P.________]). Leicht anders war jeweils einzig die Vermummung: in O.________ trugen die Täter (Beschuldigter und «AQ.________») die volle Motorradbekleidung inkl. Helm (pag. 242); in P.________ waren die Täter (Beschuldigter und M.________) mit Sturmhauben vermummt (pag. 455 ff.) und in V.________ trug M.________ eine Latexmaske, während der Beschuldigte bloss verkleidet war resp.