17. Asperation für die weiteren Raubdelikte (in U.________, P.________ und V.________) In einem nächsten Schritt sind die Strafen für die weiteren beurteilten Raubdelikte festzusetzen und die Einsatzstrafe ist angemessen zu erhöhen. 17.1 Vorbemerkungen Die Vorinstanz hat die weiteren Raubtaten differenziert betrachtet und – wie unter Erwägung 11 hiervor dargelegt – folglich je unterschiedlich hohe hypothetische Einzelstrafen veranschlagt und dann asperierend berücksichtigt. Die Überlegungen der Vorinstanz sind im Grundsatz nachvollziehbar und es kann darauf verwiesen werden (S. 73 ff.