Die Kammer schliesst sich auch diesen Ausführungen der Vorinstanz vollumfänglich an. Von altruistischen Beweggründen (namentlich Bruderliebe) kann auch ihrer Ansicht nach nicht ernsthaft die Rede sein. Aus dem «Amtsvermerk» der Landespolizeidirektion AS.________ vom 4. April 2016 (pag. 215 ff.) geht jedenfalls hervor, dass der Beschuldigte, wenngleich er dies bestritt, im Nachgang zum Banküberfall in O.________ auch für sich selber grössere Summen ausgab (insbesondere für ein teures Auto sowie eine Reise nach Südafrika im Herbst 2015). Die subjektiven Tatkomponenten wirken sich neutral aus. 16.3 Gesamtverschulden /