_ hat somit auch aus egoistischen Motiven gehandelt. Das direktvorsätzliche Handeln und das finanzielle Motiv sind tatbestandsimmanent und wirken sich somit neutral aus. Die Tat war klar vermeidbar. A.________ befand sich nicht in einer Notsituation. Er hatte zwar keinen Job, erhielt aber Unterstützung in Form von Sozialhilfe (p. 1182).