direktvorsätzlich. Sein Beweggrund für den Raubüberfall sei die Spielsucht seines Bruders gewesen (p. 294.1 Z. 30 ff.). Gemeint ist wohl die finanzielle Unterstützung seines Bruders für dessen Lebensbedarf, da dieser aufgrund seiner Sucht sein Geld anderweitig verschwendet hatte. Die Spielsucht von AT.________ ist durch ein psychiatrisches Gutachten belegt (vgl. p. 1451, p. 1187 f.). Es ist jedoch fraglich, ob ein solches Motiv als nicht egoistisch gelten