Insgesamt ist somit von einem mittelschweren objektiven Tatverschulden auszugehen. Dieser Beurteilung schliesst sich die Kammer vollumfänglich an. Die körperliche Integrität der Bankangestellten wurde massiv beeinträchtigt, das Vorgehen und die Vorbereitung waren – wie bei einem «Routinier» nicht anders zu erwarten – sehr professionell. Wenngleich die Höhe des Deliktsbetrages bis zu einem gewissen Grad zufällig war, hatten es der Beschuldigte und sein Komplize doch auf eine substanzielle Beute abgesehen. Mit fast einer halben Million Schweizerfranken fiel diese schliesslich enorm hoch aus.