Die Bankangestellten wurden folglich separiert, was für sie noch belastender war. So musste eine der Angestellten mit A.________ alleine auf dessen Geheiss hin zum Tresor gehen. Sodann versuchten A.________ und „AQ.________“, die Bankangestellten in der Toilette einzusperren. Die Angestellten konnten sich danach aber selber befreien. Das Vorgehen und die Nötigungshandlungen bzw. die Einwirkung auf die Opfer hätten zwar schlimmer sein können, zumal die Opfer z.B. nicht gefesselt oder verletzt wurden. Sie sind aber auch nicht gerade als mild zu bezeichnen. Es lag somit eine doch recht erhebliche kriminelle Energie vor.