Er wendete zwar keine Gewalt an und stiess keine verbalen Drohungen aus. Er bedrohte aber die Bankangestellten mit der Waffe und erteilte Befehle zur Geldausgabe, womit er starken psychischen Druck auf die Bankangestellten ausübte. Zudem hielt A.________ eine Bankangestellte am Arm fest und griff damit sogar auch physisch in deren Integrität ein. A.________ war sodann bei der Tatausführung klar der Chef und hatte den Lead. So war gemäss seiner eigenen Aussage abgesprochen, dass er zum Tresor geht und „AQ.________“ beim Schalter bleibt (p. 290 Z. 239 f.). Die Bankangestellten wurden folglich separiert, was für sie noch belastender war.