Sie hatten jedoch während des Raubüberfalls grosse Angst, auch wenn sie einerseits nicht das Gefühl hatten, dass ihnen die Täter wirklich etwas antun wollten (T.________: p. 276 Z. 199 f.) und direkt nach dem Raubüberfall in relativ guter Verfassung waren (T.________: p. 276 Z. 204 ff.; S.________: p. 270 Z. 155 ff.). Eine Bankangestellte musste andererseits nach dem Vorfall aufgrund des Ereignisschocks ärztlich behandelt werden (vgl. p. 226). Der Raubüberfall dürfte deshalb für die Bankangestellten schlimm und traumatisierend gewesen sein. Das Gericht geht davon aus, dass der Vorfall bei ihnen bis heute Spuren hinterlassen hat.