Sein Verhalten zeugt von fehlender Einsicht und Reue. Dem Beschuldigten muss deshalb betreffend Raub eine äusserst schlechte Prognose gestellt werden. Für die übrigen Delikte (Sachbeschädigung, Fälschung von Ausweisen, AuG- Widerhandlungen und WG-Widerhandlungen) könnten in Anbetracht des jeweiligen Tatverschuldens zwar sowohl Geld- als auch Freiheitsstrafen ausgefällt werden. Auch hinsichtlich dieser Delikte gilt indessen, dass die Prognose schlecht ist und