Mit anderen Worten wollte er sich auf den ersten Blick zwar tatsächlich Zugang zu einer an sich legalen Sache verschaffen. Diese Sache war aber nur vorgeschoben. Gemäss seinen eigenen Aussagen ging es in Tat und Wahrheit darum, den Manager «hinauszulocken» und dadurch Zeit zu gewinnen resp. sich im Rahmen des Banküberfalls – einer ganz klar illegalen Sache – einen Vorteil zu verschaffen (pag. 2337 Z. 37 ff.). Die Kammer geht deshalb mit der Verteidigung überein, dass sich der Beschuldigte durch das fragliche Verhalten nicht Zugang zu einer legalen Sache verschaffen resp.