19 legalen Sache – ermöglicht, überzeugt ihre Begründung. Wenn sie weiter annimmt, der Beschuldigte habe nur dank des gefälschten Ausweises ein Hotelzimmer mieten können und somit einen Vorteil erwirkt, den er mit seinem eigenen Ausweis nicht erlangt hätte, kann ihr im Wesentlichen ebenfalls gefolgt werden (vgl. pag. 2198; S. 48 der Urteilsbegründung). Allerdings ist diesbezüglich ergänzend festzuhalten, dass sich der Beschuldigte, indem er sich nicht als A.________ sondern als AK.