18 U.________ am 8. März 2016, bei welchem er den Beschuldigten unterstützte, entschloss, zusammen mit dem Beschuldigten Banken zu überfallen (was er in V.________ und P.________ schliesslich auch tat). Folgedessen entschied er sich, gemeinsam mit dem Beschuldigten die zu diesem Zwecke erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere allenfalls in Frage kommende Banken auszukundschaften. M.________ war somit im Zeitpunkt als ihn der Beschuldigte zum «Geldwechseln» und «sich umschauen» in die Bank in AC.