_ wegen «Verbrechen des Raubes als Beitragstäterin» verurteilt wurde, weil sie «zu nicht näher bekannten Zeitpunkten zwischen Herbst 2015 und Ende Februar 2016 in U.________/Schweiz» mit dem Beschuldigten und M.________ in die Schweiz gereist und in drei verschiedene Banken gegangen sei, um sich über die Gegebenheiten in der Bank (Lichtschranken oder eventuelle Gitter am Schalter) zu informieren und diese Informationen an den Beschuldigten und M.________ weiterzugeben (vgl. pag. 2001). Dieser Urteilsauszug weist zwar daraufhin, dass AM.________ zwischen Herbst 2015 und Februar 2016 mit dem Beschuldigten und M.________ in der Schweiz war und drei Banken auskundschaftete.