Sie sei aber vom Landesgericht AP.________ im Mai 2017 zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden und habe in diesem gesonderten Strafverfahren insbesondere soweit ihre Person und ihre Rolle bei den Raubüberfällen in der Schweiz angehend, vollständige und wahrheitsgemässe Angaben gemacht (vgl. pag. 1842). Aus der gekürzten Urteilsausfertigung des Landesgerichts AP.________ vom 24. Mai 2017 geht schliesslich hervor, dass AM.________ wegen «Verbrechen des Raubes als Beitragstäterin» verurteilt wurde, weil sie «zu nicht näher bekannten Zeitpunkten zwischen Herbst 2015 und Ende Februar 2016 in U.________/Schweiz» mit dem Beschuldigten und M._____