16 Die vorhandenen Aussagen betreffend die Frage, ob AM.________ die Bank in AC.________ auf Anstoss des Beschuldigten hin ausgekundschaftet hat, fallen demnach relativ vage aus und sprechen mit Blick auf den Tatort AC.________ insgesamt gegen eine Beteiligung von AM.________. Es bleibt somit zu prüfen, was aus den objektiven Beweismitteln hervorgeht: Am 8. Januar 2018 schrieb AM.________ der Gerichtspräsidentin, sie könne nicht an der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vom 9. April 2018 teilnehmen, weil am 7. April 2018 ihr Kind geboren werden sollte. Sie sei aber vom Landesgericht AP.