vielmehr als gewissermassen organisatorische Abmachung in dem Sinne von: «diesmal gehst du in die Bank, das nächste Mal dann wieder ich». Zusammengefasst entschlossen sich der Beschuldigte und M.________ gemeinsam, die Bank in AC.________ auszukundschaften und handelten in der Folge zusammen. Somit bleibt im Hinblick auf den Tatort AC.________ noch die Rolle von AM.________ zu klären. Der Beschuldigte bestritt, AM.________ jemals gesagt zu haben, sie solle Banken auskundschaften. Bevor er mit ihr im Februar 2016 in die Schweiz gekommen sei, habe er das Auskundschaften zwar «für sich im Kopf» gehabt. AM.________ habe er aber nur mitgenommen, um Geld zu wechseln (pag. 291 Z. 306 ff.;