15 Beschuldigten M.________ dazu bewog, die Bank in AC.________ auszukundschaften. Nach Ansicht der Kammer entschlossen sich der Beschuldigte und M.________ vielmehr gemeinsam, im Hinblick auf einen weiteren Raub die Bank in AC.________ auszukundschaften. In der Folge handelten sie zusammen, während es in AC.________ M.________ war, der die Bank selber betrat und ausspionierte und an einem anderen Ort mutmasslich wieder der Beschuldigte an der Reihe gewesen wäre. Die Kammer erachtet die vom Beschuldigten an M.________ gerichtete Äusserung («geh in der Bank Geld wechseln und schau dich um») folgedessen