14 ziellen «Notsituation» befunden und deshalb den Beschuldigten aufgesucht, den er aus dem Gefängnis gekannt und von dem er gewusst habe, dass er früher in der Schweiz bereits Banken überfallen habe (u.a. pag. 1961 Z. 21 und Z. 44 sowie pag. 1962 Z. 2 und Z. 27). Er sei dann mit dem Beschuldigten in die Schweiz gekommen und habe mit diesem Banken ausgekundschaftet, wobei das «Geldwechseln» das Standardvorgehen dafür gewesen sei (u.a. pag. 1961 Z. 24 ff. und pag. 968.18 Z. 197 ff.).