Was die Beteiligung von M.________ angeht, erklärte der Beschuldigte in der oberinstanzlichen Hauptverhandlung, M.________ sei zwei Tage nachdem er (der Beschuldigte) wegen des Raubes in O.________ aus der zweitätigen Haft in AO.________ entlassen worden sei, zu ihm gekommen und habe ihm angeboten, ihn als Chauffeur in die Schweiz zu fahren. M.________ habe damals bereits seit vier Monaten keine Miete mehr bezahlt und in AO.________ nichts mehr zu verlieren gehabt (pag. 2338 Z. 4 ff.). Er selber habe zudem gewusst, dass die «Schweizer» ohnehin von seinem Raub in O.________ wussten und deswegen zu M.___