Sodann ist zu erörtern, ob er M.________ und/oder AM.________ dazu anstiftete. Ferner ist nicht restlos geklärt und daher kurz darauf einzugehen, aus welchen Gründen die Bank in AC.________ schlussendlich nicht überfallen wurde. Schliesslich erfolgt unter Erwägung 8.6 ein Fazit. 8.4 Beweismittel Zur Beantwortung dieser Fragen liegen dem Gericht die Aussagen des Beschuldigten (pag. 281 ff. resp. pag. 849 ff.; pag. 854 ff.; pag. 910 ff.; pag. 917.1 ff.; pag. 1967 ff. und pag. 2336 ff.) und von M.________ (pag. 949 ff.; pag. 968.1 ff.; pag. 968.12 ff.; pag. 968.25 ff. und pag. 1959) zur Würdigung vor.