dazu angestiftet, insbesondere in den Banken in U.________, AC.________ und P.________ Geld zu wechseln und dabei die Sicherheitsvorkehrungen im Bankfoyer (Lichtschranken, Trennscheibe an Schalter usw.) auszuspionieren (pag. 1752). 8.2 Bemerkungen zum Anklagesachverhalt Soweit es um den Vorwurf des eigenen Auskundschaftens geht, entfällt der Tatbestand der strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Raub hinsichtlich der in der Anklageschrift genannten Banken in U.________ und P.________. Die Raubüberfälle auf diese beiden ausgekundschafteten Banken wurden durchgeführt. Der Tatbestand von Art.