V/3 und der Bst. A/Ziff. V/4 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs betreffend die Verweisungen der Zivilklagen der Straf- und Zivilklägerin J.________ SA (Bank) U.________ und des Zivilklägers F.________ auf den Zivilweg sowie der Bst. A/Ziff. V/5 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs bezüglich das Nichteintreten auf die Zivilklage des Strafklägers H.________ und der Bst. A/Ziff. V/6 des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, wonach für den Zivilpunkt weder Verfahrenskosten noch Entschädigungen ausgeschieden wurden; - soweit gemäss Bst. C des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs weiter Folgendes verfügt wurde: