1.3 zur Bezahlung von CHF 1‘000.00 Genugtuung an die Straf- und Zivilklägerin L.________, wobei die Zivilklage der Straf- und Zivilklägerin L.________ in Anbetracht der unzureichenden Begründung soweit weitergehend auf den Zivilweg verwiesen wurde; 2. die weitere Verurteilung des Beschuldigten unter solidarischer Haftung mit M.________: 2.1 zur Bezahlung von CHF 19‘500.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin C.________ (Versicherungsgesellschaft); 2.2 zur Bezahlung von CHF 500.00 Schadenersatz an die Zivilklägerin D.________ (Bank); 3. der Bst. A/Ziff. V/3 und der Bst.