durch Verbringung einer Waffe in das schweizerische Staatsgebiet ohne Berechtigung und Tragen derselben an öffentlich zugänglichen Orten ohne Waffentragbewilligung; - die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 22‘008.75 an den Straf- und Zivilkläger K.________, die Straf- und Zivilklägerin L.________ und den Strafkläger H.________ für ihre Aufwendungen im Verfahren, unter solidarischer Haftung mit M.________;