und P.________ durch rechtswidrige Einreise und rechtswidrigen Aufenthalt; 4. wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, mehrfach begangen in der Zeit vom 15. Mai 2015 bis am 12. April 2016 in AE.________, O.________ U.________, V.________ und P.________ durch Verbringung einer Waffe in das schweizerische Staatsgebiet ohne Berechtigung und Tragen derselben an öffentlich zugänglichen Orten ohne Waffentragbewilligung; - die Verurteilung des Beschuldigten zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 22‘008.75 an den Straf- und Zivilkläger K.