Rechtskräftig ist Folgendes: - die Verfahrenseinstellung wegen Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz, angeblich begangen am 15. Mai 2015 in O.________ durch Wegwerfen von Abfällen ausserhalb von Abfallanlagen oder Sammelstellen, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; - der Freispruch von der Anschuldigung der Drohung, angeblich begangen am 12. April 2016 in P.________ z.N. von Q.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; - die folgenden Schuldsprüche: