7 Für die Generalstaatsanwaltschaft stellte Staatsanwältin AI.________ die folgenden Anträge (pag. 2347 f. und 2357 f.). I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Fünferbesetzung) vom 13. April 2018 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Einstellung des Strafverfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Abfallgesetz; 2. des Freispruchs von der Anschuldigung der Drohung;