3. Der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 60 Monaten zu verurteilen. 4. Die Verfahrenskosten der ersten Instanz seien zu 1/5 vom Staat und zu 4/5 vom Beschuldigten zu tragen. 5. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, die ausgerichtete Entschädigung der amtlichen Verteidigung für das erstinstanzliche Verfahren im Umfang von 4/5 zurückzubezahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 6. Der Unterzeichnete sei als amtlicher Verteidiger des Beschuldigten für das Berufungsverfahren zu bestätigen. 7. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.