2293). Die im Berufungsverfahren noch beteiligten Parteien wurden in der Folge auf den 7. Juni 2019 zur oberinstanzlichen Hauptverhandlung vorgeladen (pag. 2295 ff.). 3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 17. Mai 2019; pag. 2330 f.) sowie ein Vollzugsbericht der Justizvollzugsanstalt AJ.________ (datierend vom 16. Mai 2019; pag. 2327 f.), eingeholt. Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 7. Juni 2019 statt (pag. 2333 ff.). Der Beschuldigte wurde zur Person und Sache befragt (pag. 2336 ff.).